Arbeitskraft absichern
Arbeitskraft absichern: wenn das Einkommen ausfällt
Dein Einkommen finanziert alles andere: Miete oder Rate, Familie, Vorsorge. Fällt es längere Zeit aus, greifen mehrere Stufen nacheinander – und jede fällt niedriger aus als die vorherige. Diese Seite zeigt, wo die Lücke entsteht.
- Information zuerst
- Keine Beispielbeiträge ohne deine Angaben
- Beratung nur auf Wunsch
- Drei Stufen: Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Erwerbsminderung
- Vier Prüfpunkte für jede private Absicherung
- Keine Beamtenversorgung, sondern Regeln für Beschäftigte
Was greift, wenn du längere Zeit ausfällst
Nacheinander – und mit jeder Stufe wird es weniger.
- 1
Entgeltfortzahlung
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Entgelt für einen begrenzten Zeitraum weiter. Der Rahmen dafür steht im Entgeltfortzahlungsgesetz; ergänzende Regelungen enthält der Tarifvertrag.
- 2
Krankengeld
Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – zeitlich begrenzt und niedriger als das gewohnte Nettoentgelt. Privat Versicherte brauchen dafür ein vereinbartes Krankentagegeld.
- 3
Erwerbsminderungsrente
Kann jemand dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, kommt die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht. Sie setzt eine deutliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit voraus und fällt in der Regel erheblich niedriger aus als das bisherige Einkommen.
Der Unterschied zur Beamtenversorgung
Beamtinnen und Beamte werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten eine beamtenrechtliche Versorgung. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt das nicht – hier greifen die gesetzlichen Stufen oben. Wer beides gleichsetzt, unterschätzt die Lücke.
Die entsprechende Seite für Beamte: Dienstunfähigkeit im öffentlichen Dienst.
Worauf es bei einer privaten Absicherung ankommt
Vier Fragen, die vor jedem Abschluss geklärt sein sollten.
Was löst die Leistung aus?
Wie hoch und wie lange?
Was ist später noch möglich?
Was gilt bei den Gesundheitsangaben?
Was die INTER dazu anbietet
Marius Schneider ist gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe und vermittelt deren Produkte. Wir stellen hier keine Anbieter gegenüber.
Die INTER Lebensversicherung AG hat Bedingungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und für eine Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherung veröffentlicht. Die Berufsunfähigkeitsbedingungen (Stand 01.03.2022) definieren Berufsunfähigkeit so: Sie liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens sechs Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Welche Variante, welche Höhe und welche Laufzeit zu dir passen, hängt von deinem Beruf, deinem Einkommen und deinem Gesundheitszustand ab. Genau das klären wir im Gespräch – mit einem konkreten Angebot statt mit Beispielwerten.
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Wir schauen uns deine Situation gemeinsam an und sagen dir, was zu dir passt – unverbindlich und ohne Druck.
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