Warum Beamte selbst entscheiden
Angestellte sind bis zu einer Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Für Beamte gilt das nicht: Wer Anspruch auf Beihilfe hat, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Du musst dich also bewusst für einen Weg entscheiden.
So wirkt die Beihilfe bei privater Versicherung
Die Beihilfe übernimmt nur den jeweils beihilfefähigen Anteil der Aufwendungen. Für den verbleibenden Anteil ist eine ergänzende Absicherung erforderlich – meist eine private Krankenversicherung, deren Leistungen auf deinen Beihilfesatz abgestimmt sind.
Welchen Anteil das bei dir ist, zeigt dir der Beihilfe-Check.
So wirkt die Beihilfe bei freiwilliger GKV
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, übernimmt zunächst die Krankenkasse ihre Leistungen. Beim Bund erhältst du Beihilfe zu den beihilfefähigen Kosten, die danach übrig bleiben – mit einem Bemessungssatz von 100 Prozent auf diesen Rest (§ 47 Abs. 5 BBhV). Leistet die Kasse nichts, gilt diese Erhöhung nicht.
Pauschale Beihilfe: Es kommt auf den Dienstherrn an
Einen Zuschuss zum Beitrag, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten, gibt es nur bei manchen Dienstherren. Der Bund sieht keine pauschale Beihilfe vor (§ 80 Abs. 4 BBG). Baden-Württemberg bietet sie auf Antrag an – zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankheitskostenvollversicherung (§ 78a LBG).
Wichtig: Der Antrag ist nur innerhalb von fünf Monaten möglich, und die Entscheidung gilt unwiderruflich.
Welche Fragen die Entscheidung prägen
Familie
Planst du Kinder, oder ist dein Partner über dich abgesichert? Beides beeinflusst den Beihilfesatz und die Kosten.
Gesundheit
Private Versicherer fragen bei Antragstellung nach deiner Gesundheit. Das kann Beitrag und Annahme beeinflussen.
Dienstherr
Ob es eine pauschale Beihilfe gibt, hängt davon ab, wer dein Dienstherr ist.
Lebensplanung
Ein späterer Wechsel ist nicht immer möglich. Überlege, wie sicher deine Pläne für die nächsten Jahre sind.
Unsere Rolle
Transparent vorweg
Marius Schneider arbeitet als gebundener Versicherungsvertreter und vermittelt ausschließlich Produkte der INTER Versicherungsgruppe. Deshalb empfehlen wir hier kein System pauschal. Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung besser zu dir passt, hängt von deiner Situation ab. Weitere Informationen bietet zum Beispiel das Bundesministerium für Gesundheit(öffnet in neuem Tab).
Häufige Fragen
Kann ich als Beamter gesetzlich versichert bleiben?
Das kann möglich sein, wenn du die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung erfüllst. Welche Regeln in deinem Fall gelten, klärst du am besten vorab mit deiner Krankenkasse.
Beteiligt sich der Dienstherr an meinem GKV-Beitrag?
Das hängt vom Dienstherrn ab. Der Bund zahlt keine pauschale Beihilfe (§ 80 Abs. 4 BBG). Baden-Württemberg bietet sie auf Antrag an (§ 78a LBG). Ohne pauschale Beihilfe erhältst du Beihilfe zu beihilfefähigen Kosten, die nach den Leistungen der Krankenkasse übrig bleiben.
Was gilt für Anwärter und Referendare?
Auch im Vorbereitungsdienst kann ein Beihilfeanspruch bestehen, wenn du im Beamtenverhältnis bist – zum Beispiel auf Widerruf. Deshalb lohnt es sich, die Entscheidung früh zu klären.
Kann ich später einfach wechseln?
Nicht in jedem Fall. Ein späterer Wechsel kann eingeschränkt sein oder Nachteile haben. Prüfe die Entscheidung deshalb am Anfang sorgfältig – am besten mit deiner persönlichen Situation vor Augen.