Eindeutig
Alle nötigen Angaben liegen vor. Du siehst deinen Beihilfesatz, den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, und die Rechtsgrundlage.
PKV & Beihilfe für Beamte
Wie viel deiner Krankheitskosten die Beihilfe trägt, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Die Beihilfe übernimmt nur den jeweils beihilfefähigen Anteil der Aufwendungen. Für den verbleibenden Anteil ist eine ergänzende Absicherung erforderlich. Rechne es in wenigen Schritten aus – oder sprich direkt mit uns.

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Der Check nennt nur, was sich aus deinen Angaben sicher ableiten lässt. Deshalb gibt es drei mögliche Ergebnisarten.
Alle nötigen Angaben liegen vor. Du siehst deinen Beihilfesatz, den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, und die Rechtsgrundlage.
Eine Angabe fehlt, zum Beispiel die Zahl der Kinder. Du siehst die möglichen Sätze und wovon sie abhängen.
Eine zentrale Voraussetzung ist offen, etwa ob Heilfürsorge gilt. Dann zeigen wir, was zuerst geklärt werden muss.
Reichst du eine Rechnung ein, erstattet die Beihilfe einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Dieser Prozentsatz heißt Bemessungssatz. Welche Kosten beihilfefähig sind, regelt die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.
Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, sichern viele Beamte über eine private Krankenversicherung ab. Ihre Leistungen sind dann auf den Beihilfesatz abgestimmt. Ändert sich der Satz – etwa durch Kinder oder den Ruhestand –, sollte die Absicherung mitziehen.
Ein Beitrag hängt von deinem Alter, deinen Gesundheitsangaben und dem gewählten Tarif ab. Ein Durchschnittswert wäre für dich nicht aussagekräftig. Deinen konkreten Beitrag ermitteln wir deshalb im persönlichen Gespräch.
Mehr zu den Regeln findest du im Ratgeber Beihilfe für Beamte.
| Personengruppe | Bund | Baden-Württemberg |
|---|---|---|
| Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst | 50 %§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV | 50 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVO |
| … mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 %§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV | 70 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVO |
| Im Ruhestand (Versorgungsempfänger) | 70 %§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV | 70 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BVO |
| Ehe- oder Lebenspartner (berücksichtigungsfähig) | 70 %§ 46 Abs. 2 Nr. 3 BBhV | 70 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BVO |
| Kinder (berücksichtigungsfähig) | 80 %§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV | 80 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BVO |
Ehe- und Lebenspartner können über dich berücksichtigt werden, solange ihre Einkünfte eine Grenze nicht überschreiten. Kinder haben einen eigenen Bemessungssatz. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, zählen die Kinder nur bei einem Elternteil.
Im Ruhestand steigt beim Bund und in Baden-Württemberg der Bemessungssatz. Deine private Absicherung sollte zu diesem Wechsel passen.
Baden-Württemberg bietet statt der Beihilfe zu einzelnen Rechnungen auf Antrag einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag an. Die Frist dafür ist kurz, und die Entscheidung ist unwiderruflich. Der Bund sieht dieses Modell nicht vor. Mehr dazu unter GKV oder PKV als Beamter.
In bestimmten Laufbahnen gilt statt der Beihilfe zunächst die Heilfürsorge. Dann gelten andere Regeln – der Check weist dich darauf hin, wenn das für dich offen ist.
Nein. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Du kannst dich privat versichern oder – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – freiwillig gesetzlich. Beide Wege haben Folgen, die du vorher kennen solltest.
Das hängt von deinem Dienstherrn, deinem Status und deiner Familie ab. Beim Bund und in Baden-Württemberg ist der Satz im Ruhestand höher als im aktiven Dienst, und Kinder haben einen eigenen Satz. Der Beihilfe-Check leitet deinen Satz aus diesen Angaben her.
Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt beim Bund und in Baden-Württemberg dein eigener Bemessungssatz. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, werden die Kinder nur bei einem Elternteil berücksichtigt.
Dann wählst du „Weiß ich nicht“. Der Rechner zeigt dir, welche Ergebnisse möglich sind und was noch geklärt werden muss – statt eine Zahl zu raten.
Nein. Der Check ordnet deinen Beihilfeanteil ein. Welche Absicherung zu dir passt und was sie kostet, klären wir in einer persönlichen Beratung. Die Anfrage ist unverbindlich.
Wir schauen uns dein Ergebnis gemeinsam an und zeigen dir, wie eine passende Absicherung aussehen kann – mit einem konkreten Beitrag. Unverbindlich.