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PKV & Beihilfe für Beamte

PKV für Beamte: Was die Beihilfe trägt – und was du ergänzend absicherst

Wie viel deiner Krankheitskosten die Beihilfe trägt, hängt von deinem Beihilfesatz ab. Die Beihilfe übernimmt nur den jeweils beihilfefähigen Anteil der Aufwendungen. Für den verbleibenden Anteil ist eine ergänzende Absicherung erforderlich. Rechne es in wenigen Schritten aus – oder sprich direkt mit uns.

  • Ergebnis ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten
  • Regeln für Bund und Baden-Württemberg
  • Beratung nur auf Wunsch

Deine Ansprechpartner

  • Marius Schneider

    Gebundener INTER‑Vertreter

    Spezialisiert auf Beamte

    Gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe

  • Lines McInturff

    Versicherungsmakler

    Spezialisiert auf Beamte

    Versicherungsmakler, Kooperationspartner der AGENTUR FREY

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Beihilfe-Check

Schritt 1 von 4

Deine Situation

Bund oder Bundesland – bei Landesbeamten ist das dein Bundesland.

Was trifft auf dich zu?

Bitte wähle eine Antwort – auch „Weiß ich nicht“ ist möglich.

So liest du dein Ergebnis

Der Check nennt nur, was sich aus deinen Angaben sicher ableiten lässt. Deshalb gibt es drei mögliche Ergebnisarten.

Eindeutig

Alle nötigen Angaben liegen vor. Du siehst deinen Beihilfesatz, den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, und die Rechtsgrundlage.

Noch nicht eindeutig

Eine Angabe fehlt, zum Beispiel die Zahl der Kinder. Du siehst die möglichen Sätze und wovon sie abhängen.

Noch nicht bestimmbar

Eine zentrale Voraussetzung ist offen, etwa ob Heilfürsorge gilt. Dann zeigen wir, was zuerst geklärt werden muss.

Beihilfe und PKV verständlich erklärt

Was die Beihilfe übernimmt

Reichst du eine Rechnung ein, erstattet die Beihilfe einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Dieser Prozentsatz heißt Bemessungssatz. Welche Kosten beihilfefähig sind, regelt die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.

Was die private Krankenversicherung ergänzt

Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, sichern viele Beamte über eine private Krankenversicherung ab. Ihre Leistungen sind dann auf den Beihilfesatz abgestimmt. Ändert sich der Satz – etwa durch Kinder oder den Ruhestand –, sollte die Absicherung mitziehen.

Warum wir keinen Beitrag nennen

Ein Beitrag hängt von deinem Alter, deinen Gesundheitsangaben und dem gewählten Tarif ab. Ein Durchschnittswert wäre für dich nicht aussagekräftig. Deinen konkreten Beitrag ermitteln wir deshalb im persönlichen Gespräch.

Mehr zu den Regeln findest du im Ratgeber Beihilfe für Beamte.

Bemessungssätze im Überblick

Bemessungssätze der Beihilfe nach Personengruppe
PersonengruppeBundBaden-Württemberg
Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst50 %§ 46 Abs. 2 Nr. 1 BBhV50 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BVO
… mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern70 %§ 46 Abs. 3 Satz 1 BBhV70 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVO
Im Ruhestand (Versorgungsempfänger)70 %§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV70 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BVO
Ehe- oder Lebenspartner (berücksichtigungsfähig)70 %§ 46 Abs. 2 Nr. 3 BBhV70 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BVO
Kinder (berücksichtigungsfähig)80 %§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV80 %§ 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BVO
Datenstand: Bund gültig ab 01.01.2026 (Version 2026.2) · Baden-Württemberg gültig ab 01.01.2026 (Version 2026.2). Sonderfälle und Einschränkungen regelt die jeweilige Verordnung.

Besonderheiten für Beamte

Partner und Kinder

Ehe- und Lebenspartner können über dich berücksichtigt werden, solange ihre Einkünfte eine Grenze nicht überschreiten. Kinder haben einen eigenen Bemessungssatz. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, zählen die Kinder nur bei einem Elternteil.

Ruhestand

Im Ruhestand steigt beim Bund und in Baden-Württemberg der Bemessungssatz. Deine private Absicherung sollte zu diesem Wechsel passen.

Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bietet statt der Beihilfe zu einzelnen Rechnungen auf Antrag einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag an. Die Frist dafür ist kurz, und die Entscheidung ist unwiderruflich. Der Bund sieht dieses Modell nicht vor. Mehr dazu unter GKV oder PKV als Beamter.

Heilfürsorge

In bestimmten Laufbahnen gilt statt der Beihilfe zunächst die Heilfürsorge. Dann gelten andere Regeln – der Check weist dich darauf hin, wenn das für dich offen ist.

Häufige Fragen

Muss ich mich als Beamter privat versichern?

Nein. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Du kannst dich privat versichern oder – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – freiwillig gesetzlich. Beide Wege haben Folgen, die du vorher kennen solltest.

Welcher Beihilfesatz gilt für mich?

Das hängt von deinem Dienstherrn, deinem Status und deiner Familie ab. Beim Bund und in Baden-Württemberg ist der Satz im Ruhestand höher als im aktiven Dienst, und Kinder haben einen eigenen Satz. Der Beihilfe-Check leitet deinen Satz aus diesen Angaben her.

Was ändert sich, wenn ich Kinder habe?

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt beim Bund und in Baden-Württemberg dein eigener Bemessungssatz. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, werden die Kinder nur bei einem Elternteil berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich eine Angabe nicht kenne?

Dann wählst du „Weiß ich nicht“. Der Rechner zeigt dir, welche Ergebnisse möglich sind und was noch geklärt werden muss – statt eine Zahl zu raten.

Kann ich mit dem Ergebnis direkt einen Tarif abschließen?

Nein. Der Check ordnet deinen Beihilfeanteil ein. Welche Absicherung zu dir passt und was sie kostet, klären wir in einer persönlichen Beratung. Die Anfrage ist unverbindlich.

Deine konkrete Absicherung persönlich klären

Wir schauen uns dein Ergebnis gemeinsam an und zeigen dir, wie eine passende Absicherung aussehen kann – mit einem konkreten Beitrag. Unverbindlich.