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Dienstunfähigkeit

Dienstunfähig im öffentlichen Dienst – was das bedeutet

Arbeitsunfähig, berufsunfähig, dienstunfähig: Drei Begriffe, die im Alltag oft vermischt werden – mit sehr unterschiedlichen Folgen. Diese Seite trennt sie sauber und zeigt, was das für deine Versorgung bedeutet.

Du beschäftigst dich gerade mit deiner Versorgung im öffentlichen Dienst. Dienstunfähigkeit ist der Fall, in dem sie am wenigsten selbstverständlich ist.

  • Reine Information, kein Produktangebot
  • Rechtsgrundlagen im Originaltext verlinkt
  • Beratung nur auf Wunsch
  • Drei Begriffe klar unterschieden – mit Rechtsgrundlage
  • Versorgung je nach Status: Widerruf, Probe, Lebenszeit
  • Konkrete Prüfpunkte für deinen bestehenden Vertrag

Arbeitsunfähig, berufsunfähig, dienstunfähig

Wer stellt was fest – und was folgt daraus? Die Begriffe stammen aus drei verschiedenen Systemen.

Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
BegriffWer stellt es festWas gemeint istWas folgt
ArbeitsunfähigkeitÄrztliche FeststellungDie zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann vorübergehend nicht ausgeübt werden.Vorübergehender Zustand. Bei Beamtinnen und Beamten laufen die Bezüge zunächst weiter.
BerufsunfähigkeitBegriff aus dem VersicherungsvertragDer zuletzt ausgeübte Beruf kann gesundheitsbedingt dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden. Der genaue Maßstab steht in den jeweiligen Bedingungen.Löst – wenn vereinbart – die Leistung aus einem privaten Vertrag aus.
DienstunfähigkeitFeststellung durch den DienstherrnDie Beamtin oder der Beamte ist wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (§ 26 BeamtStG, § 44 BBG).Versetzung in den Ruhestand; es greift die beamtenrechtliche Versorgung.

Der wichtigste Unterschied in einem Satz

Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Versicherungsvertrag, Dienstunfähigkeit einer aus dem Beamtenrecht. Ein Vertrag, der bei Berufsunfähigkeit leistet, leistet nicht automatisch, wenn dein Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt. Ob dein Vertrag beide Fälle abdeckt, steht ausschließlich in deinen Vertragsbedingungen.

Deine Versorgung hängt an deinem Status

Pauschale Aussagen führen hier in die Irre – zwischen Widerruf und Lebenszeit liegen Welten.

Beamtin oder Beamter auf Widerruf

Im Vorbereitungsdienst besteht noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wird der Dienst aus gesundheitlichen Gründen beendet, erfolgt in der Regel eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit entsprechend geringen Ansprüchen.

Beamtin oder Beamter auf Probe

Auch hier ist die Versorgung bei Dienstunfähigkeit deutlich eingeschränkt. Das Beamtenrecht unterscheidet danach, ob die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls ist oder nicht.

Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit

Nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe hängt von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ab – wer früh ausscheidet, hat entsprechend wenig angesammelt.

Was in deinem Fall gilt, ergibt sich aus dem Beamtenversorgungsrecht deines Dienstherrn – beim Bund aus dem Beamtenversorgungsgesetz, bei Landes- und Kommunalbeamten aus dem jeweiligen Landesrecht. Verbindlich ist deine persönliche Versorgungsauskunft.

Was du an deiner bestehenden Absicherung prüfen solltest

1. Der Wortlaut des Leistungsauslösers

Steht in deinen Bedingungen nur „Berufsunfähigkeit“, oder ist die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ausdrücklich genannt? Und wenn ja: Reicht die Feststellung des Dienstherrn aus, oder prüft der Versicherer zusätzlich selbst?

2. Höhe und Dauer

Deckt die vereinbarte Rente den Abstand zwischen deiner Versorgung und deinem tatsächlichen Bedarf? Und bis zu welchem Alter wird geleistet?

3. Was später noch möglich ist

Kannst du die Absicherung bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen? Solche Optionen sind am Anfang der Laufbahn besonders wertvoll, weil der Gesundheitszustand später mitentscheidet.

4. Passt sie zu deinem Status?

Eine Absicherung, die für eine Beamtin auf Lebenszeit sinnvoll ist, kann für eine Anwärterin zu knapp bemessen sein – und umgekehrt. Mehr dazu auf der Seite Beamtenanwärter.

Warum hier kein Produkt steht

Wir zeigen auf dieser Seite bewusst kein Versicherungsprodukt. Marius Schneider vermittelt Produkte der INTER Versicherungsgruppe; in den vorliegenden INTER-Bedingungsunterlagen gibt es keine Dienstunfähigkeitsversicherung, und die Bedingungen der INTER Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten keine Dienstunfähigkeitsklausel.

Eine Produktaussage wäre an dieser Stelle also nicht belegt – und unbelegte Aussagen machen wir nicht. Was wir tun können: deine Versorgung und deine bestehenden Verträge gemeinsam durchgehen und dir sagen, wo du stehst.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Versicherungsvertrag und beschreibt, dass der zuletzt ausgeübte Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff: Der Dienstherr stellt fest, dass die Beamtin oder der Beamte den Dienstpflichten dauernd nicht mehr nachkommen kann.

Bin ich als Beamter automatisch abgesichert?

Bei Dienstunfähigkeit sieht das Beamtenrecht eine Versorgung vor. Wie hoch sie ausfällt, hängt unter anderem von deinem Status und deiner Dienstzeit ab. Gerade am Anfang der Laufbahn kann der Abstand zum gewohnten Einkommen groß sein.

Was sollte ich an meinem bestehenden Vertrag prüfen?

Wichtig sind der genaue Wortlaut der Leistungsauslöser, die Höhe und Dauer der Leistung, Nachversicherungsmöglichkeiten und ob die Versorgung zu deinem Status passt. Deine Vertragsunterlagen sind dafür die verbindliche Grundlage.

Persönlich beraten lassen

Wir ordnen deine Versorgung ein und gehen deine bestehenden Verträge mit dir durch – Wortlaut für Wortlaut.

Deine Anfrage geht an Marius Schneider, gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Erstinformation

Deine Ansprechpartner

  • Marius Schneider

    Ansprechpartner für INTER‑Versicherungen

    Spezialisiert auf Beamte

    Gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe

  • Lines McInturff

    Versicherungsmakler

    Spezialisiert auf Beamte

    Versicherungsmakler, Kooperationspartner der AGENTUR FREY

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