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Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst: Absicherung für Beschäftigte im TVöD

Ein sicherer Arbeitsplatz ist nicht dasselbe wie eine abgesicherte Lebensplanung. Im öffentlichen Dienst gelten eigene Regeln – aber es sind die Regeln für Beschäftigte, nicht die für Beamte. Hier findest du die Themen, die dabei wirklich zählen.

Du hast dich gerade mit deinem Entgelt im öffentlichen Dienst beschäftigt. Hier geht es darum, was davon abgesichert ist – und was nicht.

  • Keine Beamtenversorgung übertragen
  • Keine Kontaktdaten zum Lesen nötig
  • Beratung nur auf Wunsch
  • Klar getrennt: Beschäftigte im TVöD sind keine Beamten
  • Arbeitskraft, Vorsorge, Krankenversicherung und Pflege im Überblick
  • Erklärung zuerst, Angebot erst auf Wunsch

Warum wir TVöD und Beamte trennen

Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe zu Krankheitskosten, im Ruhestand eine Pension und bei Dienstunfähigkeit eine beamtenrechtliche Versorgung. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt davon nichts: Du bist in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert beziehungsweise privat krankenversichert, und bei längerer Krankheit greifen Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

Deshalb findest du auf diesen Seiten keine Beihilfe-Rechnungen und keine Pensionslogik. Wer beides verwechselt, kommt zu falschen Schlüssen.

Die Themen im öffentlichen Dienst

Jede Seite erklärt zuerst die Sache, bevor es um Lösungen geht.

Wenn die Arbeitskraft ausfällt

Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente: Was greift wie lange – und ab wann wird es finanziell eng?

Tarifrunde und Gehalt

Was von einer Tariferhöhung tatsächlich übrig bleibt und wie du daraus dauerhaft etwas machst.

Pflegezusatz

Die Pflegeversicherung zahlt nur bis zu festen Beträgen. Was darüber hinausgeht, bleibt im Haushalt.

Krankenversicherung

Gesetzlich oder privat – im öffentlichen Dienst hängt das von deinem Entgelt und deiner Lebenssituation ab, nicht von einer Beihilfe.

Betriebliche Zusatzversorgung: erst prüfen, dann ergänzen

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst besteht in der Regel eine Pflichtversicherung in einer Zusatzversorgungskasse – je nach Arbeitgeber etwa bei der VBL oder einer kommunalen Zusatzversorgungskasse. Welche Leistung daraus zu erwarten ist, steht in deiner jährlichen Mitteilung dieser Kasse.

Bevor wir über zusätzliche Vorsorge sprechen, gehört dieser Wert auf den Tisch. Alles Weitere baut darauf auf – und nicht auf einem Durchschnittswert aus einer Statistik.

Persönlich beraten lassen

Wir schauen uns deine Situation gemeinsam an und sagen dir, was zu dir passt – unverbindlich und ohne Druck.

Deine Anfrage geht an Marius Schneider, gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Erstinformation

Deine Ansprechpartner

  • Marius Schneider

    Ansprechpartner für INTER‑Versicherungen

    Spezialisiert auf Beamte

    Gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe

  • Lines McInturff

    Versicherungsmakler

    Spezialisiert auf Beamte

    Versicherungsmakler, Kooperationspartner der AGENTUR FREY

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