Anwärter und Referendare
Beamtenanwärter: Beihilfe, PKV und die Absicherung am Anfang
Am Anfang der Laufbahn entscheidet sich vieles, was lange trägt: Beihilfe, Krankenversicherung und die Frage, was passiert, wenn du deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst. Hier steht, was zusammengehört – bevor es um ein Angebot geht.
Du stehst am Anfang deiner Laufbahn im öffentlichen Dienst. Damit stellt sich zuerst die Frage nach Beihilfe und Krankenversicherung.
- Ergebnis ohne Kontaktdaten
- Keine Tarifzusage ohne Prüfung
- Beratung nur auf Wunsch
- Beihilfe und Restkosten in drei Schritten verstanden
- Was sich nach der Anwärterzeit ändern kann
- Früh geprüft heißt später mehr Möglichkeiten
Beihilfe und Krankenversicherung – wie das zusammenhängt
Drei Schritte, die aufeinander aufbauen.
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1. Beihilfeanspruch klären
Mit der Ernennung entsteht in der Regel ein Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten. Wie hoch dein Bemessungssatz ist, richtet sich nach der Beihilfeverordnung deines Dienstherrn und nach deiner Familiensituation.
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2. Restkosten absichern
Die Beihilfe übernimmt nur ihren Anteil an den beihilfefähigen Kosten. Für den Rest brauchst du eine eigene Absicherung – üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die genau auf deinen Satz abgestimmt ist.
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3. Früh an das Danach denken
In der Anwärterzeit bist du meist jung und gesund. Genau dann sind Absicherungen der Arbeitskraft und Nachversicherungsmöglichkeiten am einfachsten zu bekommen – später entscheidet der Gesundheitszustand mit.
Deinen Bemessungssatz kennst du in zwei Minuten
Unser Beihilfe-Check leitet den Satz für Bund und Baden-Württemberg aus den amtlichen Vorschriften her – ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten.
Wie eine beihilfekonforme Absicherung aufgebaut ist
Sie deckt genau den Prozentsatz ab, den die Beihilfe offenlässt – und ist deshalb an deinen Bemessungssatz gebunden.
Ab hier geht es um einen konkreten Tarif: INTER Tarif BK U für Beihilfeberechtigte. Die Angaben stammen aus der Leistungskurzbeschreibung.
- Auf den Beihilfesatz abgestimmt
- Der Tarif wird mit dem Prozentsatz vereinbart, der nach der Beihilfe offenbleibt (100 % abzüglich Beihilfesatz für ambulante bzw. stationäre Behandlung).
- Versicherbarer Personenkreis
- Personen und deren Familienangehörige, die Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder oder Gemeinden haben.
- Selbstbeteiligung
- Keine Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr, für alle Leistungsbereiche.
- Ärztliche Leistungen
- Entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ; erkennt die Beihilfe darüber hinausgehende Sätze an, auch bis zu den Höchstsätzen.
- Hilfsmittel
- Entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz bis 300 EUR bzw. darüber bei Bezug über das INTER Service Center; bei Eigenbeschaffung über 300 EUR 80 % des Prozentsatzes. Hörgeräte bis 1.500 EUR je Ohr, orthopädische Schuhe bis 410 EUR pro Paar.
- Sehhilfen
- Entsprechend dem versicherten Prozentsatz bis 260 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Jahren.
- Psychotherapie
- Entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz für bis zu 50 Sitzungen je Kalenderjahr.
Quelle: Leistungskurzbeschreibung INTER Tarif BK U für Beihilfeberechtigte (ohne Datumsangabe im Dokument)
Gibt es eigene Bedingungen für die Ausbildungszeit?
Die INTER hat Besondere Bedingungen für Personen in Ausbildung veröffentlicht (Tarife ABK U und ABW U). Was dort steht, kannst du hier nachlesen:
- Wer gemeint ist
- Die Besonderen Bedingungen für Personen in Ausbildung gelten für Beihilfeberechtigte zwischen dem vollendeten 21. und dem noch nicht vollendeten 39. Lebensjahr.
- Welche Situationen genannt sind
- Genannt sind unter anderem Berufs- oder Schulausbildung ohne regelmäßige Erwerbseinkünfte (ausgenommen Ausbildungsvergütungen), Studium, vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit, Wartezeit bis zum Studienbeginn und vorübergehende Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung.
Quelle: Besondere Bedingungen für Personen in Ausbildung (Tarife ABK U und ABW U) (Stand 01.01.2017)
Wichtig: keine automatische Zuordnung
Ob diese Bedingungen auf eine Beamtenanwärterin oder einen Beamtenanwärter mit Anwärterbezügen zutreffen, sagen die Bedingungen nicht ausdrücklich. Wir behaupten es deshalb hier nicht.
Welche Tariflösung in deiner konkreten Anwärter- oder Ausbildungssituation infrage kommt, prüfen wir individuell – mit deinem Status, deinem Dienstherrn und deinem Bemessungssatz.
Was sich später ändern kann
Vier Punkte, die du im Blick behalten solltest.
Ende der Anwärterzeit
Heirat und Kinder
Wechsel des Dienstherrn
Dienstunfähigkeit
Persönlich beraten lassen
Wir schauen uns deinen Status, deinen Dienstherrn und deinen Bemessungssatz an und sagen dir, welche Lösung dazu passt.
Deine Anfrage geht an Marius Schneider, gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Erstinformation
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