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Anwärter und Referendare

Beamtenanwärter: Beihilfe, PKV und die Absicherung am Anfang

Am Anfang der Laufbahn entscheidet sich vieles, was lange trägt: Beihilfe, Krankenversicherung und die Frage, was passiert, wenn du deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst. Hier steht, was zusammengehört – bevor es um ein Angebot geht.

Du stehst am Anfang deiner Laufbahn im öffentlichen Dienst. Damit stellt sich zuerst die Frage nach Beihilfe und Krankenversicherung.

  • Ergebnis ohne Kontaktdaten
  • Keine Tarifzusage ohne Prüfung
  • Beratung nur auf Wunsch
  • Beihilfe und Restkosten in drei Schritten verstanden
  • Was sich nach der Anwärterzeit ändern kann
  • Früh geprüft heißt später mehr Möglichkeiten

Beihilfe und Krankenversicherung – wie das zusammenhängt

Drei Schritte, die aufeinander aufbauen.

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    1. Beihilfeanspruch klären

    Mit der Ernennung entsteht in der Regel ein Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten. Wie hoch dein Bemessungssatz ist, richtet sich nach der Beihilfeverordnung deines Dienstherrn und nach deiner Familiensituation.

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    2. Restkosten absichern

    Die Beihilfe übernimmt nur ihren Anteil an den beihilfefähigen Kosten. Für den Rest brauchst du eine eigene Absicherung – üblicherweise eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, die genau auf deinen Satz abgestimmt ist.

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    3. Früh an das Danach denken

    In der Anwärterzeit bist du meist jung und gesund. Genau dann sind Absicherungen der Arbeitskraft und Nachversicherungsmöglichkeiten am einfachsten zu bekommen – später entscheidet der Gesundheitszustand mit.

Deinen Bemessungssatz kennst du in zwei Minuten

Unser Beihilfe-Check leitet den Satz für Bund und Baden-Württemberg aus den amtlichen Vorschriften her – ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten.

Zum Beihilfe-Check

Wie eine beihilfekonforme Absicherung aufgebaut ist

Sie deckt genau den Prozentsatz ab, den die Beihilfe offenlässt – und ist deshalb an deinen Bemessungssatz gebunden.

Ab hier geht es um einen konkreten Tarif: INTER Tarif BK U für Beihilfeberechtigte. Die Angaben stammen aus der Leistungskurzbeschreibung.

Auf den Beihilfesatz abgestimmt
Der Tarif wird mit dem Prozentsatz vereinbart, der nach der Beihilfe offenbleibt (100 % abzüglich Beihilfesatz für ambulante bzw. stationäre Behandlung).
Versicherbarer Personenkreis
Personen und deren Familienangehörige, die Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes, der Länder oder Gemeinden haben.
Selbstbeteiligung
Keine Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr, für alle Leistungsbereiche.
Ärztliche Leistungen
Entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ; erkennt die Beihilfe darüber hinausgehende Sätze an, auch bis zu den Höchstsätzen.
Hilfsmittel
Entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz bis 300 EUR bzw. darüber bei Bezug über das INTER Service Center; bei Eigenbeschaffung über 300 EUR 80 % des Prozentsatzes. Hörgeräte bis 1.500 EUR je Ohr, orthopädische Schuhe bis 410 EUR pro Paar.
Sehhilfen
Entsprechend dem versicherten Prozentsatz bis 260 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Jahren.
Psychotherapie
Entsprechend dem vereinbarten Prozentsatz für bis zu 50 Sitzungen je Kalenderjahr.

Quelle: Leistungskurzbeschreibung INTER Tarif BK U für Beihilfeberechtigte (ohne Datumsangabe im Dokument)

Gibt es eigene Bedingungen für die Ausbildungszeit?

Die INTER hat Besondere Bedingungen für Personen in Ausbildung veröffentlicht (Tarife ABK U und ABW U). Was dort steht, kannst du hier nachlesen:

Wer gemeint ist
Die Besonderen Bedingungen für Personen in Ausbildung gelten für Beihilfeberechtigte zwischen dem vollendeten 21. und dem noch nicht vollendeten 39. Lebensjahr.
Welche Situationen genannt sind
Genannt sind unter anderem Berufs- oder Schulausbildung ohne regelmäßige Erwerbseinkünfte (ausgenommen Ausbildungsvergütungen), Studium, vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit, Wartezeit bis zum Studienbeginn und vorübergehende Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung.

Quelle: Besondere Bedingungen für Personen in Ausbildung (Tarife ABK U und ABW U) (Stand 01.01.2017)

Wichtig: keine automatische Zuordnung

Ob diese Bedingungen auf eine Beamtenanwärterin oder einen Beamtenanwärter mit Anwärterbezügen zutreffen, sagen die Bedingungen nicht ausdrücklich. Wir behaupten es deshalb hier nicht.

Welche Tariflösung in deiner konkreten Anwärter- oder Ausbildungssituation infrage kommt, prüfen wir individuell – mit deinem Status, deinem Dienstherrn und deinem Bemessungssatz.

Was sich später ändern kann

Vier Punkte, die du im Blick behalten solltest.

Ende der Anwärterzeit

Mit der Übernahme ändern sich Bezüge und häufig auch der Beitrag zur Krankenversicherung. Prüfe rechtzeitig, welche Tarifstufe dann gilt und ob ein Wechsel in deinem Vertrag vorgesehen ist.

Heirat und Kinder

Der Beihilfebemessungssatz kann sich ändern, wenn Kinder dazukommen – und damit auch der Prozentsatz, den deine Restkostenversicherung abdecken muss. Das ist kein Automatismus: Der Vertrag muss angepasst werden.

Wechsel des Dienstherrn

Beihilfe ist Landesrecht beziehungsweise Bundesrecht. Ein Wechsel zwischen Bund und Land oder zwischen zwei Ländern kann andere Sätze und andere beihilfefähige Leistungen bedeuten.

Dienstunfähigkeit

Gerade am Anfang der Laufbahn ist die beamtenrechtliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit besonders gering. Was das bedeutet, steht auf einer eigenen Seite. Dienstunfähigkeit verstehen

Persönlich beraten lassen

Wir schauen uns deinen Status, deinen Dienstherrn und deinen Bemessungssatz an und sagen dir, welche Lösung dazu passt.

Deine Anfrage geht an Marius Schneider, gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Erstinformation

Deine Ansprechpartner

  • Marius Schneider

    Ansprechpartner für INTER‑Versicherungen

    Spezialisiert auf Beamte

    Gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe

  • Lines McInturff

    Versicherungsmakler

    Spezialisiert auf Beamte

    Versicherungsmakler, Kooperationspartner der AGENTUR FREY

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